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   VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738   

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VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 (https://dejure.org/2021,33757)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 (https://dejure.org/2021,33757)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2021 - 19 ZB 21.738 (https://dejure.org/2021,33757)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 25 Abs. 5; GG Art. 6; EMRK Art. 8; AufenthV § 39 S. 1 Nr. 5; AufenthG § 5 Abs. 2 S. 1 Nrn. 1 und 2
    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten Asylbewerber aus Afghanistan - Nachholung Visumsverfahren

  • rewis.io

    Abgelehnter Asylbewerber, Deutsche Tochter, Nachholung Visumverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgelehnter Asylbewerber; Deutsche Tochter; Nachholung Visumverfahren

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung einer deutschen Tochter bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (58)

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils ergäben sich zudem weiter daraus, dass dieses von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 2006 (2 BvR 1935/05) und vom 1. Dezember 2008 (2 BvR 1830/08) abweiche.

    Was die sich aus Art. 6 GG ergebenden aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen angeht (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 17 ff. m.w.N.), ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn. 16).

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, dass den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (BVerfG, B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris; BVerfG, B.v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 31-33).

    Der Kläger trägt vor, das Urteil des Erstgerichts weiche von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 2006 (2 BvR 1935/05) und vom 1. Dezember 2008 (2 BvR 1830/08) ab und benennt aus diesen Entscheidungen folgende Rechtssätze: "Kann die bereits gelebte Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, weil weder dem Kind noch seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staats, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück.

  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 10 ZB 20.666

    Kein Familiennachzug wegen Titelerteilungssperre

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738
    Im Hinblick auf die dargelegten öffentlichen Interessen und die dargelegten Obliegenheiten des Klägers - deren Erfüllung oder Nichterfüllung seine Haltung gegenüber der Rechtsordnung wiederspiegeln -, insbesondere aber auch im Hinblick darauf, dass der (unterstellten) familiären Gemeinschaft und Ausübung der Personensorge durch den Kläger ggf. aufgrund der Erteilung einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (für den Zeitraum bis zu einer Ausreise zur Visumeinholung) Rechnung getragen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris), liegen durchgreifende Anhaltspunkte für die Annahme des Vorliegens der Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG bzw. für die jeweils (gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG und § 25 Abs. 5 AufenthG) erforderliche Ermessensreduzierung auf Null nicht vor.

    Zugunsten des Klägers zum einen unterstellt, dass der Beklagte ihm keine sog. verfahrensbezogene Duldung erteilt hat (diese würde die Voraussetzungen einer Duldung im Sinne des § 39 Satz 1 Nr. 5 AufenthV nicht erfüllen, vgl. Sächsisches OVG, B.v. 5.2.2020 - 3 B 335/19 - juris Rn. 15 sowie Engels in BeckOK, Migrations- und Integrationsrecht, Stand 1.5.2021, § 39 AufenthV Rn. 18 m.w.N.) sowie zum anderen davon ausgehend, dass entscheidungserheblich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats abzustellen ist (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2021 - 19 CE 21.6 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 10; offengelassen von BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 16; vgl. auch Engels, a.a.O. Rn. 17 m.w.N.), ist die Abschiebung des Klägers zwar derzeit ausgesetzt (zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes war der Kläger nicht im Besitz einer Duldung, befand sich vielmehr noch im nunmehr negativ abgeschlossenen Asylverfahren, auch zum Zeitpunkt der Antragstellung am 23.3.2020 war die Abschiebung des Klägers noch nicht gemäß § 60a AufenthG ausgesetzt; dahinstehen kann, ob ein etwaiger damaliger Rechtsanspruch auf Duldungserteilung ausreicht, ablehnend Engels, a.a.O. Rn. 17 m.w.N.).

    Es drängt sich auf, dass ansonsten der Grund für die Titelerteilung (Familiennachzug) doppelte Berücksichtigung finden würde, wodurch die eigenständige Bedeutung der Duldung entfiele (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 20; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 13.1.2021 - 7 D 11208/20 - juris Rn. 14; OVG Lüneburg, B.v. 16.10.2019 - 13 ME 299/19 - juris Rn. 16; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 10.6.2012 - 2 M 65/21 Rn. 18; siehe auch Engels, a.a.O. Rn. 18 m.w.N.; ebenso wohl Maor in Kluth/Hornung/Koch ZuwanderungsR-HdB, § 4 Aufenthalt Rn. 113, beck-online).

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils ergäben sich zudem weiter daraus, dass dieses von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 2006 (2 BvR 1935/05) und vom 1. Dezember 2008 (2 BvR 1830/08) abweiche.

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, dass den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (BVerfG, B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris; BVerfG, B.v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 31-33).

    Der Kläger trägt vor, das Urteil des Erstgerichts weiche von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 2006 (2 BvR 1935/05) und vom 1. Dezember 2008 (2 BvR 1830/08) ab und benennt aus diesen Entscheidungen folgende Rechtssätze: "Kann die bereits gelebte Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, weil weder dem Kind noch seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staats, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück.

  • BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19

    Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738
    Davon ausgehend steht der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG "vor der Ausreise" grundsätzlich § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG entgegen (vgl. zur Entwertung der Ziele des gesetzlich vorgesehenen Zuzugsverfahrens BVerwG, U.v. 26.5.2020, 1 C 12/19 - BVerwGE 168, 159-178, Rn. 49, 50).

    Allerdings findet § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 1 AufenthG im Falle eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (zu den dafür erforderlichen Voraussetzungen BVerwG, U.v. 26.5.2020, a.a.O. Rn. 52) keine Anwendung.

  • VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497

    Kein Absehen vom Visumverfahren nach Geburt eines Kindes wegen des Fehlens einer

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738
    Es drängt sich auf, dass ansonsten der Grund für die Titelerteilung (Familiennachzug) doppelte Berücksichtigung finden würde, wodurch die eigenständige Bedeutung der Duldung entfiele (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 20; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 13.1.2021 - 7 D 11208/20 - juris Rn. 14; OVG Lüneburg, B.v. 16.10.2019 - 13 ME 299/19 - juris Rn. 16; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 10.6.2012 - 2 M 65/21 Rn. 18; siehe auch Engels, a.a.O. Rn. 18 m.w.N.; ebenso wohl Maor in Kluth/Hornung/Koch ZuwanderungsR-HdB, § 4 Aufenthalt Rn. 113, beck-online).

    Denn wie dargelegt stellt sich das Visumerfordernis jedenfalls im hiesigen Einzelfall gerade nicht als leere Förmlichkeit dar, ebenso wenig sind (wie ausgeführt) durchgreifende Anhaltspunkte dafür ersichtlich, warum die relativ kurze Ausreise des Klägers zur Visumeinholung diesem wegen Vereinbarkeit mit dem Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 GG rechtlich unmöglich sein sollte (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2018 -10 C 18.1497 - juris Rn. 27).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738
    Die Schutzwirkungen entfaltet Art. 6 GG nicht schon aufgrund formalrechtlicher familiärer Bindungen; entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (vgl. BVerfG, B.v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 - juris Rn. 87).

    Soweit der Kläger keine Anstrengungen zur familienverträglichen Visumnachholung unternehmen sollte, gebietet es im Übrigen auch Art. 6 Abs. 1 GG nicht, die berechtigte Erwartung, an der Visumnachholung mitzuwirken, gänzlich zurückzustellen, denn dies bedeutete keinen schonenden Ausgleich der familiären Belange des Ausländers und der gegenläufigen öffentlichen Interessen (vgl. BVerfG, B.v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - juris Rn. 103) mehr.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2021 - 7 D 11208/20

    Ausländer; Einholung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise aus dem Inland;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738
    Es drängt sich auf, dass ansonsten der Grund für die Titelerteilung (Familiennachzug) doppelte Berücksichtigung finden würde, wodurch die eigenständige Bedeutung der Duldung entfiele (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 20; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 13.1.2021 - 7 D 11208/20 - juris Rn. 14; OVG Lüneburg, B.v. 16.10.2019 - 13 ME 299/19 - juris Rn. 16; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 10.6.2012 - 2 M 65/21 Rn. 18; siehe auch Engels, a.a.O. Rn. 18 m.w.N.; ebenso wohl Maor in Kluth/Hornung/Koch ZuwanderungsR-HdB, § 4 Aufenthalt Rn. 113, beck-online).

    Würde man den Duldungsgrund doppelt berücksichtigen, hätte dies zur Folge, dass im Rahmen einer Aufenthaltserlaubniserteilung nach § 28 Abs. 1 AufenthG das Regel-/Ausnahmeverhältnis umgekehrt und damit die Visumspflicht, der eine elementare Steuerungsfunktion für die Zuwanderung in das Bundesgebiet beigemessen wird (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2010 - 1 C 17/09 - juris Rn. 19), ihre Wirksamkeit in diesem Fall verlieren würde" (OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 13.1.2021 - 7 D 11208/20 - juris Rn. 15).

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738
    Dabei ist grundsätzlich eine umfassende Betrachtung geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Rechtliche Schutzwirkungen entfalten Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK nur dann, wenn im konkreten Einzelfall eine tatsächliche Verbundenheit zwischen dem Elternteil und seinem Kind besteht, die eine hinreichende Konstanz der Beziehung erwarten lässt und auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 14).

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738
    Allerdings sind die Ausländerbehörden verpflichtet, bei ihren Entscheidungen die bestehenden familiären Bindungen eines Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und sie entsprechend ihrem Gewicht in den behördlichen Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfG, B.v. 10.5.2008 - 2 BvR 588/08 - juris).

    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in das Bundesgebiet begehrt, regelmäßig hinzunehmen (BVerfG, B.v. 10.5.2008 - 2 BvR 588/08, B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 5625/10 - jeweils juris).

  • OVG Sachsen, 05.02.2020 - 3 B 335/19

    Visumverfahren; Standesamt; Generalkonsulat; Ermessen; Eheschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738
    Zugunsten des Klägers zum einen unterstellt, dass der Beklagte ihm keine sog. verfahrensbezogene Duldung erteilt hat (diese würde die Voraussetzungen einer Duldung im Sinne des § 39 Satz 1 Nr. 5 AufenthV nicht erfüllen, vgl. Sächsisches OVG, B.v. 5.2.2020 - 3 B 335/19 - juris Rn. 15 sowie Engels in BeckOK, Migrations- und Integrationsrecht, Stand 1.5.2021, § 39 AufenthV Rn. 18 m.w.N.) sowie zum anderen davon ausgehend, dass entscheidungserheblich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats abzustellen ist (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2021 - 19 CE 21.6 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 10; offengelassen von BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 16; vgl. auch Engels, a.a.O. Rn. 17 m.w.N.), ist die Abschiebung des Klägers zwar derzeit ausgesetzt (zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes war der Kläger nicht im Besitz einer Duldung, befand sich vielmehr noch im nunmehr negativ abgeschlossenen Asylverfahren, auch zum Zeitpunkt der Antragstellung am 23.3.2020 war die Abschiebung des Klägers noch nicht gemäß § 60a AufenthG ausgesetzt; dahinstehen kann, ob ein etwaiger damaliger Rechtsanspruch auf Duldungserteilung ausreicht, ablehnend Engels, a.a.O. Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326

    Erfolglose Beschwerde gegen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Erteilung

  • VGH Bayern, 12.02.2021 - 19 CE 21.6

    Z den Voraussetzungen einer Verfahrensduldung

  • VGH Bayern, 12.04.2019 - 10 ZB 19.275

    Keine Privilegierung für in die Bundesrepublik Deutschland weitergewanderte

  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 N 147.17

    Verknüpfung der Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Familiennachzug mit dem

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

  • VGH Bayern, 30.08.2019 - 10 ZB 19.1519

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 240/17

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Kinder -; Personensorgerecht;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 11 S 378/08

    AufenthV § 39 Nr 5 verlangt Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers bei

  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

  • VGH Bayern, 28.07.2015 - 10 ZB 15.858

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten wegen sexuellen

  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 ZB 18.1768

    Anforderung an die Gefahrenprognose bei einem unter Führungsaufsicht gestellten

  • OVG Niedersachsen, 16.10.2019 - 13 ME 299/19

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgestattung; Derogation; Duldungsfiktion;

  • OVG Sachsen, 16.03.2021 - 3 B 93/21

    Ein bis zu 12 Monate dauerndes Visumverfahren begründet bei Ehegatten kein

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 3007/07

    Verletzung des Justizgewährungsanspruchs im Zivilprozess durch unterlassene

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2021 - 2 M 65/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine bevorstehende Abschiebung

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2002 - 1 S 1381/01

    Aufenthaltserlaubnis für sorgeberechtigten Elternteil

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18

    Familiennachzug zu Deutschen

  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

  • VGH Bayern, 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

  • EGMR, 08.04.2008 - 21878/06

    Uganda, Europäische Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtshof für

  • BVerwG, 03.12.2014 - 1 B 19.14

    Vorrang des öffentlichen Interesses an der Klärung von Identität und

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 10 BV 08.2411

    Berufungsverfahren; Nachprüfungsumfang; Altfallregelung Ausländerrecht;

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 15.1804

    Ausweisung wegen illegalen Aufenthalts bei vollziehbarer Ausreisepflicht

  • VGH Bayern, 20.06.2017 - 10 C 17.744

    Zumutbarkeit der Durchführung eines Visumverfahrens mit Vorabzustimmung

  • VGH Bayern, 09.03.2016 - 19 CS 14.1902

    Rechtswidrige Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach der

  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 10 CE 18.1871

    Keine Unzumutbarkeit wegen vorübergehender Trennung der Eheleute für die übliche

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 45/17

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; eheliche Lebensgemeinschaft;

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • BVerwG, 07.05.2013 - 1 B 2.13

    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Regelerteilungsvoraussetzung geklärter Identität

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2009 - 11 S 2990/08

    Ansprüche iSd AufenthG 2004 § 5 Abs 2 S 2 Alt 1 ist nur ein gesetzlich gebundener

  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 10 C 18.1782

    Verwehrte Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug - Kein Anspruch auf Erteilung

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 3.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Einbürgerung;

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 BV 21.1821

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen familiärer Bindungen im

    Auch wenn der Senat die Frage, ob die vom Kläger unter Hinweis auf seine familiären Bindungen zu seinen Kindern im Bundesgebiet begehrte Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gemäß § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG nicht schon deswegen ausscheidet, weil der Gesetzgeber die Voraussetzungen für einen Aufenthalt aus familiären Gründen in den §§ 27 ff. AufenthG in einem abgestuften System abschließend geregelt hat und § 25 Abs. 5 AufenthG insoweit nicht als Auffangtatbestand angewendet werden kann, zuletzt mehrfach offengelassen hat (vgl. etwa BayVGH, B.v. 9.7.2021 - 10 ZB 21.1476 - juris Rn. 10; B.v. 2.7.2021 - 10 CE 21.392, 10 CE 21.389 - juris Rn. 58; B.v. 11.5.2021 - 10 C 21.1121 - juris Rn. 8 jew. m.w.N.; ebenso auch 19. Senat, B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 9 m.w.N.; andererseits ohne Auseinandersetzung mit dieser Frage einen Anspruch bejahend: BayVGH, U.v. 11.3.2014 - 10 B 11.978 - juris), geht er in der vorliegenden Konstellation nunmehr mit dem Erstgericht von der Anwendbarkeit dieser Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auch für familiäre Zwecke - hier: Vater-Kind-Beziehung - aus.

    Dass die Ausreise in diesem Sinne aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, wenn sogenannte inlandsbezogene (rechtliche) Ausreisehindernisse bestehen (vgl. auch die Gesetzesbegründung, BT-Drs. 15/420 zu § 25 S. 80; AVwV AufenthG Nr. 25.5.1.3.1), ist - jedenfalls im Ausgangspunkt - in Literatur und Rechtsprechung unstreitig (vgl. Maaßen/Kluth in BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand 1.10.2021, AufenthG § 25 Rn. 121 f.; Röcker in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 25 Rn. 104 ff.; Zimmerer in BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, Decker/Bader/Kothe, Stand 15.10.2021, AufenthG § 25 Rn. 85 ff.; Fränkel in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, AufenthG § 25 Rn. 75; Göbel-Zimmermann/Hupke in Huber/Mantel, Aufenthaltsgesetz/Asylgesetz, 3. Aufl. 2021, Aufenthaltsgesetz § 25 Rn. 63 ff.; BVerwG, z.B. B.v. 14.12.2010 - 1 B 30.10 - juris Rn. 3; BayVGH, z.B. B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 12).

    Soweit ein Ausreisehindernis in der Trennung von Familienangehörigen begründet sein soll, umfasst dies alle Maßnahmen, um die Dauer des Visumverfahrens möglichst kurz zu halten (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 9.7.2021 - 10 ZB 21.1476 - juris Rn. 11 m.w. Rsprnachweisen; zur berechtigten Erwartung, an der Visumnachholung mitzuwirken, und den Konsequenzen fehlender Anstrengungen zur familienverträglichen Visumnachholung vgl. auch BayVGH, B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - juris Rn. 103).

    Denn einen Kontakt mit seinen Kindern und insbesondere dem älteren Sohn kann der Kläger - wenngleich auf niedrigem Niveau - auch mithilfe moderner Fernkommunikationsmittel wie etwa Videotelefonie aufrechterhalten und seinem Sohn H. damit das Gefühl geben, dass er trotz körperlicher Abwesenheit als Vater weiterhin präsent ist (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.3.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 29; B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 23).

    So können die Eltern ihre Kinder und insbesondere den älteren Sohn schon im Vorfeld auf die vorübergehende Abwesenheit des Klägers entsprechend vorbereiten und ihm altersgerecht vermitteln, dass die Abwesenheit des Klägers nicht mit einem endgültigen Verlust des Vaters verbunden ist (BayVGH, B.v. 30.7.2021 a.a.O.).

    Unterlässt ein Ausländer zumutbaren Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse und beruht eine längerfristige Trennung daher allein auf der eigenverantwortlichen Entscheidung des Ausländers (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21 m.w. Rsprnachweisen), könnte nach Auffassung des Senats daraus im Übrigen keine dem Staat bzw. der Ausländerbehörde (kausal) zurechenbare Grundrechtsbeeinträchtigung (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG) gefolgert werden.

  • VG Stuttgart, 17.11.2021 - 4 K 4243/21

    Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

    Die Pflicht zur Einreise mit dem erforderlichen Visum soll gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug vor der Einreise geprüft werden können, um die Zuwanderung von Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von vornherein zu verhindern; deshalb dürfen auch generalpräventive Aspekte Berücksichtigung finden, damit das Visumverfahren seine Funktion als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung wirksam erfüllen kann (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.09.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 18, Beschl. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 20; Beschl. v. 11.03.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 17 und Beschl. v. 28.05.2015 - 10 CE 14.2123 - juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.07.2007 - 10 ME 130/07 - juris Rn. 10).

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Nachholung des Visumverfahrens so familienverträglich wie möglich zu gestalten; durch die Gestaltung ihrer Ausreise haben Ausländer es selbst in der Hand, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer ihrer Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz zu halten, indem sie beispielsweise eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde nach § 31 AufenthV einholen und ggf. eine Überprüfung der Personenstandsurkunden veranlassen, indem sie bei der zuständigen Ausländerbehörde die grundsätzlichen Möglichkeiten eines Familiennachzugs abklären oder indem sie sich vorab für einen Termin für die Visumbeantragung registrieren lassen (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.09.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 19; Beschl. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21; Beschl. v. 11.03.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 18; Beschl. v. 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 22; Beschl. v. 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 - juris Rn. 35; Beschl. v. 16.03.2020 - 10 C 20.326 - juris Rn. 20; Beschl. v. 21.10.2019 - 10 C 19.2043 - juris Rn. 9; Beschl. v. 24.09.2019 - 10 C 19.1849 - juris Rn. 7; Beschl. v. 03.09.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5; Beschl. v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 27 und Beschl. v. 19.06.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.03.2021 - 7 B 10253/21 - juris Rn. 14 und Beschl. v. 13.01.2021 - 7 D 11208/20 - juris Rn. 34).

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass es auf der freien Entscheidung der Antragstellerin beruhte, unter bewusster Umgehung des Visumverfahrens einzureisen und eine Familie auf aufenthaltsrechtlich ungesicherter Basis zu gründen; die Beteiligten konnten mithin nicht schutzwürdig darauf vertrauen, eine familiäre Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet werde sich ohne größere verfahrensrechtliche Anstrengungen allein durch die Schaffung von Fakten herstellen lassen (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.09.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 19; Beschl. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21 und Beschl. v. 11.03.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 18).

    Sollte die Antragstellerin keine Anstrengungen zur familienverträglichen Visumnachholung unternehmen, gebietet es im Übrigen auch Art. 6 Abs. 1 GG nicht, die berechtigte Erwartung, an der Visumnachholung mitzuwirken, gänzlich zurückzustellen, denn dies bedeutete keinen schonenden Ausgleich der familiären Belange des Ausländers und der gegenläufigen öffentlichen Interessen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 - juris Rn. 103) mehr; in einer solchen Situation käme auch der Zeitspanne, in der die Antragstellerin und ihr Sohn ggf. nicht zusammenleben könnten, kein die Abwägung der beteiligten Interessen beeinflussendes Gewicht zu, da in diesem Fall die Trennung allein auf der eigenverantwortlichen Entscheidung der Antragstellerin beruht, ein zumutbar zu beseitigendes Hindernis für die Familienzusammenführung nicht zu beheben (vgl. VGH München, Beschl. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21).

    Im Hinblick auf die dargelegten öffentlichen Interessen und die dargelegten Obliegenheiten der Antragstellerin - deren Erfüllung oder Nichterfüllung ihre Haltung gegenüber der Rechtsordnung widerspiegeln -, insbesondere aber auch im Hinblick darauf, dass der familiären Gemeinschaft und Ausübung der Personensorge durch die Antragstellerin ggf. aufgrund der Erteilung einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG für den Zeitraum bis zu einer Ausreise zur Visumeinholung Rechnung getragen werden kann (vgl. VGH München, Beschl. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21 und Beschl. v. 16.03.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 21), liegen durchgreifende Anhaltspunkte für eine Unzumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens nicht vor.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2022 - 18 A 770/22

    Abschiebungsandrohung und Erlass eines für eine Jahr und sechs Monate befristeten

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. Juli 2021 - 19 ZB 21.738 -, juris, Rn. 16.

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. Juli 2021 - 19 ZB 21.738 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 12. Dezember 2005- 18 B 1592/05 -, juris, Rn. 4.

  • VGH Bayern, 27.02.2023 - 19 CE 22.1955

    Nachholung eines Visumverfahrens eines nicht sorgeberechtigten sonstigen

    Bei verweigerter Mitwirkung im Visumverfahren gebietet es Art. 6 Abs. 1 GG nicht, das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Sichtvermerkverfahrens gänzlich zurückzustellen, da dies keinen schonenden Ausgleich der familiären Belange des Ausländers und der gegenläufigen öffentlichen Interessen mehr bedeuten würde (vgl. BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 42; B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.7.2019 - OVG 3 N 147.17 - juris Rn. 8).
  • VG Bayreuth, 22.08.2022 - B 6 K 20.1209

    Ghana, Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Absolutes

    Die Vorschrift setzt voraus, dass die Duldung aus anderen Gründen erteilt wurde als denen, auf die jetzt der Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gestützt wird (sog. "Doppelverwertungsverbot" der Geburt eines Kindes; vgl. BayVGH, B. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 32; Engels, in: Decker/Bader/Kothe, BeckOKMigrR, Stand 15.07.2022, § 39 AufenthV Rn. 18 m. w. N.).

    Vielmehr ist bei der Voraussage, wie viel Zeit das Verfahren in Anspruch nehmen wird und der daran anknüpfenden Entscheidung, ob das Sichtvermerkverfahren nicht über Gebühr lange dauert, davon auszugehen, dass dem Kläger Aufgrund seiner Mitwirkungspflicht gemäß § 82 Satz 1 AufenthG anzusinnen ist, genügt, die Dauer des Visumverfahrens möglichst kurz zu halten (BayVGH, B. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21; BVerfG-K, B. v. 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21, NJW 2022, 1804 Rn. 55; BayVGH, B. v. 07.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 42).

    Deshalb können etwaige Nachfragen des Kindes beispielsweise durch die Nutzung der Telekommunikation wie etwa Videotelefonie überbrückt werden und dem Kleinkind damit das Gefühl gegeben werden, dass der Kläger, auch wenn er nicht körperlich anwesend ist, dennoch weiterhin im Leben des Kindes präsent ist (BayVGH, B. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 23).

  • VG Schleswig, 19.11.2021 - 11 B 89/21

    Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, dass den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, juris, Rn. 22 und vom 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 33; VGH München, Beschluss vom 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 -, juris, Rn. 22).

    Die Pflicht zur Einreise mit dem erforderlichen Visum soll gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug vor der Einreise geprüft werden können, um die Zuwanderung von Personen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, von vornherein zu verhindern (vgl. VGH München, Beschluss vom 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 -, juris, Rn. 20).

  • VG Würzburg, 04.10.2022 - W 7 E 22.564

    Erfolgsloser Eilantrag gegen Abschiebung eines Familienangehörigen einer

    Des Weiteren fehlt es an den auch für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG grundsätzlich erforderlichen (BVerwG, U.v. 19.4.2011 - 1 C 3.10 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 10) allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG.

    Bei verweigerter Mitwirkung im Visumverfahren gebietet Art. 6 Abs. 1 GG es nicht, das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Sichtvermerkverfahrens gänzlich zurückzustellen, da dies keinen schonenden Ausgleich der familiären Belange des Antragstellers und der gegenläufigen öffentlichen Interessen mehr bedeuten würde (BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 42; B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.7.2019 - OVG 3 N 147.17 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 01.07.2022 - 19 CE 22.1262

    Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens - Verweigerung der Mitwirkung

    Offen bleibt, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Normen (hier: zum Familiennachzug, §§ 27 ff AufenthG) nicht erfüllt sind (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 9; B. v. 9.7.2021 - 10 ZB 21.1476 - juris Rn. 10, B.v. 30.10.2018 - 10 ZB 18.1780 - juris Rn. 7 m.w.N., bejahend nunmehr BayVGH, U.v. 7.12.2021, 10 BV 21.1821 - juris).

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass bei verweigerter Mitwirkung im Visumverfahren Art. 6 Abs. 1 GG es nicht gebietet, das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Sichtvermerkverfahrens gänzlich zurückzustellen, da dies keinen schonenden Ausgleich der familiären Belange des Ausländers und der gegenläufigen öffentlichen Interessen mehr bedeuten würde (vgl. BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 42; B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.7.2019 - OVG 3 N 147.17 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 24.02.2022 - 19 CE 22.12

    Nachholung des Visumverfahrens

    Offen bleibt, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Normen (hier: zum Familiennachzug, §§ 27 ff AufenthG) nicht erfüllt sind (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 9; B. v. 9.7.2021 - 10 ZB 21.1476 - juris Rn. 10, B.v. 30.10.2018 - 10 ZB 18.1780 - juris Rn. 7 m.w.N., bejahend nunmehr BayVGH, U.v. 7.12.2021, 10 BV 21.1821 - juris).

    Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG ist grundsätzlich erforderlich, dass die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG vorliegen (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2011 - 1 C 3.10 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 10; B.v. 30.10.2018 - 10 C 18.1782 - juris Rn. 7; B.v. 24.1.2019 - 10 CE 18.1871, 10 C 18.1874 - juris Rn. 25; Maaßen/Kluth in Kluth/Heusch BeckOK, AuslR, Stand: 1/2022, § 25 AufenthG Rn. 148, Hailbronner, AuslR, Stand: 12/2021, § 25 AufenthG Rn. 155).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2022 - 2 M 10/22

    Abschiebung nach Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen

    Dabei kann dahinstehen, ob die Regelung verlangt, dass eine Duldung erteilt wurde, oder ob ein Rechtsanspruch auf Duldungserteilung ausreicht (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 30. Juli 2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 CE 23.133

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens

  • VG Würzburg, 07.11.2022 - W 7 K 21.902

    Minderjähriges iranisches und minderjähriges deutsches Kind, mangels

  • VG München, 10.05.2022 - M 4 K 21.4251

    Erfolglose Klage gegen eine Ausweisung nach Brasilien (Eigentums- und

  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 ZB 22.1778

    Anforderungen an die Feststellung einer Suizidgefahr im Rahmen der Prüfung eines

  • VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 CE 22.2285

    Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung aufenthaltsbeendender Maßnahmen

  • VG Würzburg, 11.08.2022 - W 7 E 22.1074

    Einstweiliger Rechtsschutz, vollziehbare Ausreisepflicht, Nachholung des

  • VG Würzburg, 02.05.2022 - W 7 E 22.401

    Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens bei Familiennachzug

  • VG Würzburg, 11.12.2023 - W 7 K 22.1895

    Aufenthaltserlaubnis, Familiennachzug, Nigeria, Visum

  • VG München, 19.07.2022 - M 2 S 22.2183

    Rechtmäßige Ausweisung eines faktischen Inländers

  • VGH Bayern, 27.09.2022 - 10 B 22.263

    Erfolglose Klage gegen die Feststellung des Verlusts des Rechs auf Einreise und

  • VG Würzburg, 17.01.2023 - W 7 E 22.1880

    Keine Duldung für ohne Visum eingereisten ausreisepflichtigen Ivorer trotz

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